Zu Ihrer Info:
Die Nutzung des geschlossenen Bereiches bei Vital-Doc ist aus rechtlichen Gründen ausschließlich Medizinern, Apothekern und Heilpraktikern vorbehalten!
Herzlich Willkommen bei Vital-Doc
Das Verordnungsportal für Individualrezepturen auf homöopathischer Basis.
Mit dem in der deutschen Medizinbranche bis jetzt einzigartigem Datenschutz- und Sicherheitssystem von Psylock
Nahrungsergänzungsmittel, die über das Internet bestellt werden, können Substanzen enthalten, die in Deutschland als Nahrungsergänzung nicht zugelassen sind, sondern als Arzneimittel eingestuft werden.
Das ist manchmal nicht einfach zu erkennen. Es können Bestandteile geschützter Pflanzen enthalten sein, oder Pflanzen, deren Inhaltsstoffe lt. AMG nicht verkehrsfähig sind (Beispiel: Ephedrin oder Organextrakte). Zum anderen können diese Produkte Stoffe enthalten, die nicht deklariert sind, um die proklamierten Wirkungen zu entfalten. Das kann zu erheblichen auch rechtlich relevanten Problemen führen, wenn beispielsweise ein Spitzensportler bei Dopingkontrollen auffällt, obwohl er eigentlich nur ein Nahrungsergänzungsmittel eingenommen hat.
Weiterhin können die Hersteller für die Qualität dieser Produkte nicht haftbar gemacht werden, wenn Patienten durch die Einnahme evtl. gesundheitliche Schäden davontragen. Bei Präparaten hingegen, die dem Patienten vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet werden, erfolgt der Rückgriff auf die Verordnung!
Das Vital-Doc-Konzept ist anders:
Alle Substanzen werden in Deutschland produziert und sind hier erhältlich. Die Qualität der Produkte wird durch ein so genanntes CITES-Zertifikat garantiert und die Substanzen werden zusätzlich in den Apotheken nach § 6 Apothekenbetriebsordnung geprüft und über diese vertrieben.
Vital-Doc stellt jedem Arzt, der mit dem Vital-Doc-Konzept arbeiten möchte, eine Datenbank zur Verfügung, über die er das Therapeutikum für seine Patienten individuell „komponieren“ kann. Fertige indikationsspezifisch zusammengestellte Module erleichtern die Anwendung. Die von ihm erstellte Rezeptur wird als eine „homöopatische Trituration“ angelegt, in der Apotheke in Pulverform angemischt und an den Patienten abgegeben oder verschickt.
Vorteile von Vital-Doc:
• Hohe Qualität der Rohstoffe
• Keine arzneimittelrechtlichen Probleme
• Bessere Compliance des Patienten, da er nur ein bis maximal drei Produkte einnehmen
muss
• Möglichkeit der Erstattung für Privatpatienten durch homöopathische Verordnung
• Höheres Ansehen des Arztes durch individuelle Verordnung
(keine Präparate „von der Stange“)
• Stärkere Bindung an den Arzt, da der Patient das Produkt nur bei diesem erhält
• Tippbiometrie als Sicherheit und Datenschutz für Ärzte, Heilpraktiker und Apotheker
Das Vital-Doc-Konzept ist deutschlandweit einzigartig und ermöglicht den ärztlichen Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln auf juristisch einwandfreier Basis. Es folgt dem Trend der wachsenden Akzeptanz homöopathischer Behandlungsformen bei akuten oder chronischen Erkrankungen und ermöglicht Ärzten und Heilpraktikern eine gezielte und neue Therapiemöglichkeit.
Viel Erfolg verspricht
Ihr Team von Vital-Doc